BGH gibt Klägern Recht: Google muss auslisten

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Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über ein Auslistungsbegehren gegen Google. Die Kläger verlangten, bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen anzuzeigen und die Verwendung der Artikel-Fotos als Vorschaubilder zu unterlassen. Die Artikel auf einer US-amerikanischen Webseite kritisierten das Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, bei denen der Kläger verantwortlich oder beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls betroffen. Die Betreiberin der Webseite wurde wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen negativ dargestellt. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Chronologie des Gerichtsverfahrens gegen Google

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil über ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst Google entschieden. Die Kläger forderten, bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen anzuzeigen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder zu unterlassen. Die Artikel kritisierten das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Auch die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Webseite selbst stand wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen in der Kritik.

Bundesgerichtshof fällt Urteil zum Google-Suchdienst

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bezüglich einiger Artikel bestätigt. Bei einem Artikel fehlte der notwendige Bezug zum Kläger, und die Kläger konnten bei den beiden anderen Artikeln keinen ausreichenden Nachweis für die offensichtliche Unrichtigkeit der Informationen erbringen.

In Bezug auf die Vorschaubilder hatten die Kläger mit ihrer Revision Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Google die beanstandeten Vorschaubilder aus der Ergebnisliste auszulisten hat. Die Anzeige isolierter und nicht aussagekräftiger Fotos der Kläger als Vorschaubilder ohne jeden Kontext wurde vom BGH als ungerechtfertigt erachtet.

Der Bundesgerichtshof traf eine Entscheidung, die den Klägern einen Teilerfolg bescherte. Trotz einiger Niederlagen wurden Google verpflichtet, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Dadurch werden die Persönlichkeitsrechte der Kläger besser geschützt, und ihre öffentliche Darstellung bleibt von isolierten und wenig aussagekräftigen Fotos verschont.

Die klare Feststellung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Verantwortung von Suchmaschinenbetreibern bei berechtigten Auslistungsanträgen schafft einen wegweisenden Präzedenzfall für den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter. Die BGH-Entscheidung wird voraussichtlich auch künftige ähnliche Fälle beeinflussen und stellt einen bedeutenden Schritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im Internet dar.

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